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Onewheel verursacht schaden. Zahlt Privathaftpflicht?

Diskutiere Onewheel verursacht schaden. Zahlt Privathaftpflicht? im Rechtliches Forum im Bereich Erfahrungsberichte; Hallo, ich habe einen etwas kuriosen Fall. Das Onewheel ist mir bei der Unterhaltung mit einem Freund auf dessen Privatgelände umgefallen und...
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laminar

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Hallo,
ich habe einen etwas kuriosen Fall. Das Onewheel ist mir bei der Unterhaltung mit einem Freund auf dessen Privatgelände umgefallen und dabei direkt gegen die Hausfassade gerollt. Leider ist das keine "normale" Fassade sonst wäre gar nichts passiert. Es ist eine Designer Blechfassade, die unten an der Anstoßstelle eine Delle in der Breite des Boards hat. Nochmal zum Verständnis: Das Gerät wurde nicht gefahren und war nicht eingeschaltet.
Tritt bei so etwas die Privathaftpflicht ein?
Schöne Grüße
 
Ich bin kein Jurist oder so, würde aber schon sagen, dass sowas über die Haftpflicht laufen dürfte, weil:
  • Auf Privatgelände (eigenes oder mit Erlaubnis des Besitzers) darfst du ja sowieso rumfahren, womit du möchtest. Da spielt die Straßenzulassung keine Rolle.
  • Das hätte ja genauso auch mit einem Fahrrad, einer Mülltonne oder quasi jedem Gegenstand passieren können, was irgendwie Räder hat oder rollen/umkippen kann. Nur durch das Onewheel als Gegenstand sehe ich da jetzt keine Fahrlässigkeit oder sowas, wo eine Versicherung Probleme machen könnte.
 
Meiner Ansicht nach ist auch das Fahren im Öffentlichen Bereich keine grobe Fahrlässigkeit im Gegensatz zum fahren unter Alkohol oder anderen Drogen und bei nicht grober also moderater Fahrlässigkeit wie auch eBike Tuning an sich muß gezahlt werden.

Bei zu extremer Fahrweise aller Ghostrider könnte es auch Nüchtern wieder Grob Fahrlässig werden aber das ein Vehicle nicht komplett STVZO Konform ist und bsp. nicht angemeldet oder als Scooter kein Kennzeichen aufweist das ist definitiv nicht Grob Fahrlässig !
 
Thema:

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