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Onewheel zu legalem Fahrrad umbauen

Diskutiere Onewheel zu legalem Fahrrad umbauen im Rechtliches Forum im Bereich Erfahrungsberichte; Moin, Nachdem ich von der Polizei angehalten wurde hab ich mich, wie sicher viele hier, über die deutsche Gesetzeslage aufgeregt. Ein One-Wheel...
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FloatingNerd

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Moin,

Nachdem ich von der Polizei angehalten wurde hab ich mich, wie sicher viele hier, über die deutsche Gesetzeslage aufgeregt. Ein One-Wheel wie ein "Kraftfahrzeug" zu behandeln geht gegen den gesunden Menschenverstand. Aber laut Polizei gilt Gesetz ist Gesetz.


Also spielen wir das spiel. Was ist nötig, damit aus einem One-Wheel ein Fahrrad wird?

Laut § 63a StVZO

(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).
(3) Fahrräder und Fahrradanhänger dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung amtlich veröffentlichten Bekanntmachungen sowie dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Herstellung entsprechen.

Auf den ersten Blick könnte man denken, dass man irgendwie Absatz 2 erfüllen könnte. Das ist aber schwierig, da ein OneWheel XR 2PS = 15kW starken Motor hat. Deutlich über den erlauben 0,25kW.

Aber mit ein bisschen Trickserei lässt sich vielleicht (1) erfüllen, sodass unser OneWheel zum Fahrrad wird.

Problem 1:

Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern

Ein One-Wheel hat nur ein Rad.

Lösung: Fangs einbauen.

Jetzt haben wir 3 Räder. Passt

Problem 2:
das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
Hier wird es abenteuerlich. Das OneWheel wird ja eigentlich von einem Elektromotor, der über eine Batterie mit Strom versorgt wird, angetrieben.
Aber was hier nicht steht ist das Wort unmittelbar.
Wenn ich jetzt mein OneWheel zuhause auflade, indem ich, die später auf dem "Fahrrad" befindliche Person, mithilfe meiner Muskelkraft in die Pedalen eines Ergometers trete, der Strom erzeugen kann, wird dann das Onewheel ausschließlich mit Muskelkraft angetrieben?
In dem Gesetzt steht nicht, dass die Pedalen an dem Fahrzeug montiert sein müssen. Auch nicht, dass es keine Konvertierung der Energie geben kann.


Kann man durch eigene Muskelkraft ein One-Wheel aufladen?
Wer eine Stunde auf dem Crosstrainer schwitzt, erzeugt rund 80 Wattstunden
Quelle

Mein Pint hat knapp 150Wh.
Das heißt ich brauche fast zwei Stunden auf dem Crosstrainer um ihn vollzumachen. Durchaus machbar.

Wenn man diese Hürde übersteigt, ist der Rest ziemlich einfach.


Problem 3
(3) Fahrräder und Fahrradanhänger dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung amtlich veröffentlichten Bekanntmachungen sowie dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Herstellung entsprechen.

Wir brauchen also noch

* Beleuchtung. Die eingebaute taugt nicht, weil sie mindestens 40cm hoch angebracht sein muss. § 67 Absatz 8. Aber ein kleiner "Turm" auf dem Fender auf dem dann zwei Lampen angebracht sind sollte reichen. Und ein paar ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Felgen sind der Katzenaugenersatz.
* Eine Klingel
* Zwei unabhängige Bremsen. Die erste Bremse wäre Anhalten durch Gewichtsverlagerung. Zweite Bremse ist ein Taildrag. Vielleicht am Bumper etwas Gummi anbringen, damit man nicht den Boden beschädigt und etwas zum draufzeigen hat.


Was meint ihr? Wäre ja zu gut, wenn man damit durchkommen könnte.
 
Hast dir auf jedenfall Gedanken gemacht. Aber ich mag bezweifeln das was bringt.
 
Echt coole Ideen :D Aber da würdest du dich vermutlich durch mehrere Instanzen klagen müssen und es ist (als Laie beurteilt) sehr fraglich, ob ein Richter bei der Revisionsentscheidung der Argumentation folgt, auch wenn das Gesetz im Wortlaut vll. nicht ganz genau ist. Mich regt es genauso auf, weil das OW perfekt wäre zum Erledigen kleinerer Wege (Einkaufen etc.), aber ich glaube, da muss grundsätzlich mal nachgebessert werden.

Aus Interesse: Wo wurdest du denn angehalten? Stadt / Land / Trail?
 
Moin moin,
Geile Sache das mit dem Rad 😆
Mich würde auch interessieren welche Stadt/ 😃ect, und wie haben die Beamten den reagiert? 😁✌️
 
Thema:

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